Fördermittel für digitale Medien in der beruflichen Bildung
Berlin, November 2014 - Dieser Tage hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine neue Richtlinie zur Förderung von Digitalen Medien in der beruflichen Bildung (DIMEBB 2) veröffentlicht. Sie soll dem demografischen Wandel, dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel und dem digitalen Wandel in der Arbeitswelt Rechnung tragen. Projektskizzsen müssen bis 25. Januar 2015 vorliegen.
"Übergreifendes Ziel dieser Bekanntmachung ist es, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung neue Bildungskonzepte durch den sinnvollen Einsatz digitaler Medien zu etablieren. Die zu entwickelnden Vorhaben sollen dazu beitragen, die existierenden didaktischen Lehr-Lernkonzepte entsprechend anzupassen und im Sinne von Best-Practice-Beispielen in die Breite zu tragen." heißt es in der Verlautbarung.
Die Wahl der einzusetzenden Medienformate ist den Antragstellenden freigestellt. Welche Instrumente eingesetzt werden und wie sich der Ablauf des Lernens gestaltet, ist aus dem entsprechenden konkreten Bedarf der Zielgruppe heraus zu ermitteln. Nur so kann die Passfähigkeit des gewählten digitalen Instruments bzw. der gewählten Instrumente gewährleistet werden. Ergänzend sollen die zu entwickelnden Vorhaben auch zu einer Optimierung des arbeits- und berufsbezogenen Lernens beitragen, wobei in diesem Kontext alle relevanten Lernformen, auch das nicht-formale und informelle Lernen gestärkt werden sollen.
Antragsberechtigt sind die für die Aus- und Weiterbildung zuständigen Sozialpartner, Bildungsträger, überbetriebliche Ausbildungszentren, Kammern und Berufsverbände, Forschungsinstitute/Hochschulen (nicht für den eigenen Lehrbetrieb) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Förderung richtet sich insbesondere an Verbünde, Konsortien oder Netzwerke.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 25. Januar 2015 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
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