Bekämpfung von Unternehmenskriminalität
Berlin/Frankfurt (Oder), Dezember 2019 - Wie hoch müssen Sanktionen sein, um Unternehmenskriminalität einzudämmen? Diese derzeit kontrovers diskutierte Frage, stand im Mittelpunkt des 7. Viadrina Compliance Congress (VCC), der am 13./14. November im Berliner Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS stattfindet. Organisiert wurde die Tagung vom Viadrina Compliance Center der Europa-Universität Frankfurt (Oder).
"Mensch, Maschine, Sanktionen – Compliance 2020" lautete der Titel der Veranstaltung, die neben Workshops und Plenarsitzungen eine parlamentarische Diskussionsrunde bot.
"Mensch, Maschine, Sanktionen – diese drei Begriffe werden die kommenden Jahre der Compliance-Entwicklung deutlich prägen", ist Prof. Dr. Bartosz Makowicz, Viadrina-Jurist und Leiter des Viadrina Compliance Center, überzeugt. "Der Mensch, weil die Frage in den Fokus rückt, warum Menschen Regeln brechen. Maschinen, weil sich die Entwicklung der künstlichen Intelligenz einerseits der Compliance-Arbeit dienlich machen kann, andererseits selbst Risiken generiert. Und schließlich Sanktionen, weil mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität ein neues Compliance-Kapitel geschrieben wird."
Über diesen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzesentwurf diskutierten im Rahmen der Tagung die Bundestagsabgeordneten Niema Movassat (Die Linke), Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Eva Högl (SPD) und Dr. Jan-Marco Luczak (CDU). Es moderierte Wirtschaftsjurist Prof. Dr. Peter Fissenewert.
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