"Virtuelle Leichenschau" in Nordrhein-Westfalen
Reutlingen/Münster, März 2011 - In Nordrhein-Westfalen ist jeder Arzt gesetzlich verpflichtet, die Leichenschau vorzunehmen und eine Todesbescheinigung auszustellen. Zur Vermittlung der dafür erforderlichen Kenntnisse setzt die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) dabei erstmals auf die "virtuellen Leichenschauen" des INMEDEA Simulators, welche zuvor in einem Projekt mit dem Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster entwickelt wurden.
Kriminologen und medizinische Experten üben häufig Kritik am deutschen Ausbildungssystem, in dem die ärztliche Leichenschau vernachlässigt wird. Auch in der späteren Praxis kommen die Ärzte nur selten mit der Thematik in Berührung und das Angebot weiterführender Aus- und Weiterbildungen ist überschaubar. Ein Ansatz, um hier Abhilfe zu schaffen, ist die Durchführung qualitativ gleichwertiger, aber weniger kosten- und zeitaufwändigen Fortbildungsmaßnahmen, z.B. durch Einsatz von eLearning oder Blended Learning.
In Kooperation der in Reutlingen ansässigen INMEDEA GmbH - spezialisiert auf eLearning im medizinischen Bereich - und des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Münster wurde zu diesem Zweck ein Zusatzmodul "Virtuelle Leichenschau" zum hauseigenen INMEDEA Simulator entwickelt. Anhand authentischer Szenarien, eingebettet in eine realistische virtuelle Leichenschau-Umgebung, werden die elementaren Aufgaben des Arztes bei der Durchführung einer Leichenschau vermittelt.
Durch das didaktische Konzept eines Game-Based Learnings ist dabei eine selbständige und zielgerichtete Arbeitsweise erforderlich, die am Ende bewertet wird. So erlernt der Arzt im Kontext der systematischen Leichenuntersuchung insbesondere die Aspekte Entkleidung und Meldepflicht zu berücksichtigen, sichere Todeszeichen und Scheintod zu erkennen, die Todesursache festzustellen und zu dokumentieren und die Todesart zu klassifizieren. Je nach Szenario schlüpft der Leichenschauarzt dabei in die Rolle des Hausarztes, des Bereitschaftsarztes oder des Notarztes.
Ein erstes insgesamt 17-stündiges Fortbildungsseminar der ÄKWL behandelt die sorgfältige Durchführung der Leichenschau und insbesondere die jeweiligen Voraussetzungen zur richtigen Klassifizierung der Todesart sowie die morphologischen Zeichen forensisch relevanter Gewalteinwirkungen.
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