CCS Compliance-Schulung für Unternehmen
Neuss, September 2020 - Ein Unternehmen ist nur so gut wie seine Beschäftigten. Um den stetig wachsenden Regelungen und Vorgaben in den Bereichen Datenschutz, Geldwäscheprävention und Compliance gerecht zu werden, sollten sich Angestellte kontinuierlich weiterentwickeln. Viele setzen auf digitales Lernen, um die Beschäftigten fortwährend und effektiv zu schulen. Die Creditreform Compliance Services GmbH (CCS) bietet entsprechende eLearnings.
Die eLearnings der Creditreform Compliance Services GmbH (CCS) sollen Beschäftigten die Wichtigkeit von Datenschutz und Datensicherheit, die Pflichten im Bereich der Geldwäsche- und Betrugsprävention oder die Weitsicht der Compliance-Vorgaben näher bringen. Die Beschäftigten erfahren, wie relevant diese Themen sind und erweitern ihre Kompetenzen.
Bei der Planung von Schulungsmaßnahmen ist zu bedenken, dass die Belegschaft eines jeden Unternehmens aus verschiedenen Lerntypen besteht, die jeweils unterschiedliche Lernformen benötigen. So gibt es beispielsweise den visuellen Lerntyp. Andere Beschäftigte wiederum lernen deutlich besser auditiv oder motorisch. Entsprechend richtet CCS die digitalen Schulungen nach den jeweiligen Wünschen aus, sodass der Lernerfolg maximal erzielt werden kann.
Die Inhalte sind in gut verständlichen Einheiten strukturiert. Prägnante Texte und aussagekräftige Grafiken unterstützen die Aufnahme der Lerninhalte und Übungen aktivieren die Teilnehmer zusätzlich. Durch ein besonders ansprechendes Design sowie eine abwechslungsreiche und anwenderfreundliche Oberfläche hält CCS das Schulungsangebot ansprechend und kurzweilig.
Nach erfolgreichem Bestehen eines eLearnings, das zeitlich, örtlich und nach eigenen Bedürfnissen absolviert werden kann, erhält die TeilnehmerIn ein personalisiertes Zertifikat über die Teilnahme und den Abschluss des jeweiligen Kurses. Hierdurch werden die gesetzlichen Dokumentationserfordernisse erfüllt.
Digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderung – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das im Juni 2025 in Kraft tritt, soll sicherstellen, dass auch digitale Angebote inklusiv gestaltet sind. Was das für E-Learning-Anbietende bedeutet, welche erfolgreichen Praxisbeispiele es gibt und wie die Rechtslage ist, erfahren Sie vom 6. bis zum 8. Mai 2025 bei der LEARNTEC, Fachmesse und Kongress in Karlsruhe.