25. Mai 2018

CHECK.point eLearning und die DGSVO

Berlin, Mai 2018 - Seit nunmehr 14 Jahren liefert CHECK.point eLearning regelmäßig aktuelle Nachrichten aus der Welt der eLearning. Sie haben unsere(n) Newsletter abonniert, um über das Marktgeschehen auf dem Laufenden zu bleiben. An alledem ändert sich auch in Zukunft nichts. CHECK.point eLearning hat sich von Anfang an darauf beschränkt, nur die absolut erforderlichen Daten von seinen Abonnenten zu erfassen und diese grundsätzlich nicht weiterzugeben. Dieser Linie bleiben wir auch in Zukunft treu.

Auch künftig können Sie darauf bauen, dass Sie die bei uns bestellten Dienste jederzeit kündigen können (https://checkpoint-elearning.de/newsletter/unsubscribe). Wir löschen Ihre Daten dann unverzüglich und endgültig.

Darüber hinaus haben wir unsere Datenschutzrichtlinien der ab heute gültigen Gesetzeslage angepasst und dementsprechend auch den Einsatz von Cookies aufgeschlüsselt (https://checkpoint-elearning.de/impressum).

Wir freuen uns darauf, Ihnen auch weiterhin sinnvolle gebündelte Informationen zum spannenden Geschäftsfeld des digitalisierten Lernens zur Verfügung zu stellen. Dies war und ist mit überschaubaren Datensammlungen möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Thea Payome
Chefredakteurin/Geschäftsführerin