Anzeige
Von KI, Co-Create Learning über Lernbegleitung bis hin zu Wissensvermittlung

Bild entfernt.         Drei Tage, 30 parallele Themen-Streams, mehr als 40 Vorträge und Talks und renommierte Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Technologie: Der LEARNTEC Kongress vom 5. bis zum 7. Mai 2026 kratzt nicht nur an der Oberfläche. Er geht den aktuellen Herausforderungen in der digitalen Bildung auf den Grund.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Aktuell

Podcast über das Abmahnrisiko beim Begriff "Webinar"

Berlin, Juli 2020 - Der Begriff "Webinar" ist markenrechtlich geschützt. Und nun rollt eine Welle der Verunsicherung durch das Land und viele befürchten eine Abmahnung. Zu Unrecht sagt Rechtsanwalt Jun aus Würzburg, der sich auf die Suche nach dem Inhaber der Marke gemacht hat und tatsächlich eine Antwort erhalten hat. Im Podcast von eLearningBIZ erläutert er, wie sich Bildungsanbieter jetzt verhalten sollten und warum keine Abmahnwelle droht.

Im Podcast gibt Rechtsanwalt Jun wichtige Hinweise, wie Bildungsanbieter und Kursersteller aktuell den Begriff Webinar verwenden sollten und so einer Verletzung der bestehenden Wortmarke Webinar aus dem Weg gehen können. Denn eines ist sicher: Nur weil der Begriff Webinar aktuell durch eine Wortmarke geschützt ist, bedeutet dies nicht, dass Bildungsanbieter, Unternehmen oder Kursersteller den Begriff Webinar nicht mehr verwenden dürfen. 
Anhand von Beispielen erläutert Rechtsanwalt Jun, wo die Grenzen der zulässigen Verwendung liegen und warum er die Gefahr einer Abmahnung als sehr gering einschätzt.

Aktuell