Sensibilisierung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Friedrichsdorf, November 2022 - Am 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) in Kraft. Unternehmen, für die das Gesetz gilt, müssen dafür sorgen, dass die Regelungen des LkSG schnell im Arbeitsalltag und damit in den Köpfen ihrer Mitarbeitenden und Führungskräfte verankert sind. Dafür braucht es Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen.
Menschenwürdige Arbeitsbedingungen, faire Produkte und eine Kindheit ohne Ausbeutung – wie kann das während eines kompletten Produktionsweges sichergestellt werden? Mit dem EU-Lieferkettengesetz besteht jetzt die Chance, wirklich etwas an den Verhältnissen auf der Welt zu verändern und den Schutz von Menschenrechten und Umwelt im drittgrößten Wirtschaftsraum der Welt wirksam zu verbessern. Nicht alles kann von heute auf morgen verändert werden. Doch ein gut ausgestaltetes EU-Lieferkettengesetz wirkt wie ein Katalysator für die Entwicklung wirksamer Lösungsansätze für die sozialen und ökologischen Probleme in Lieferketten, mit denen Unternehmen schon lange konfrontiert sind.
Vom Lieferkettengesetz sind alle Unternehmen betroffen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung oder einen Sitz in Deutschland haben. Welche Rechtsform ein Betrieb hat, ist dabei irrelevant, dadurch fallen auch Unternehmen in Deutschland mit einer ausländischen Rechtsform unter die Regelungen des Lieferkettengesetzes, wenn sie die übrigen Kriterien erfüllen. Neben dem Sitz eines Unternehmens ist auch die Anzahl der Mitarbeitenden von Interesse, ob es vom LkSG betroffen ist oder nicht. So sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten ab dem 01.01.2023 und Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ab dem 01.01.2024 verpflichtet, Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu beachten. Das macht Weiterbildung in diesem Bereich essenziell. Hierbei unterstützt M.I.T mit zwei neuen eLearning-Kursen zum Thema Lieferkettengesetz.
Mit den Kursen von M.I.T können alle Mitarbeitenden geschult werden und erlangen ein grundlegendes Verständnis dafür, was das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genau ist. Zusätzlich dienen sie, durch Inhalte wie Menschenrechte, gesetzliche Pflichten und
Präventionsmaßnahmen, zur Sensibilisierung der Thematik von Mitarbeitenden und Führungskräften. Dabei gibt ein Abschlusstest die Möglichkeit, den Wissensstand am Ende des Trainings zu festigen und zu dokumentieren. Die Schulungen sollten eine Priorität für alle Unternehmen sein, da das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unternehmensberichte prüft und eingereichten Beschwerden nachgeht. Erkennt die Behörde Versäumnisse oder Verstöße eines Unternehmens, muss dieses ggf. Bußgelder zahlen oder wird von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen.
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