Förderprogramm für Web 2.0 in der beruflichen Bildung
Bonn, Februar 2008 - Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dieser Tage die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Weiterentwicklung und zum Einsatz von Web 2.0 Technologien in der beruflichen Qualifizierung bekannt gegeben. Projektskizzen in einem Umfang von maximal zehn DIN A4-Seiten sollten umgehend eingereicht werden.
Um Web 2.0 Technologien in der beruflichen Bildung breiter und intensiver zum Einsatz zu bringen und das Nutzungspotential zu erschließen, hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) entschlossen, dazu notwendige Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungsprozesse zu fördern.
Ziel der Förderung des BMBF ist es,
- durch neue Web 2.0 Anwendungen den Markt der beruflichen Weiterbildung zu stimulieren und somit neue Möglichkeiten des lebenslangen Lernens zu erschließen,
- neue kreativere Formen von Arbeits-, Qualifizierungs- und Kommunikationsprozessen durch den Einsatz innovativer, netzgestützter Technologien zu fördern, unter anderem auch zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Minderung der digitalen Spaltung (digital divide),
- ein Klima für Innovationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch die Erforschung und Weiterentwicklung internetgestützter Lernformen zu erzeugen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unter Nutzung von Web 2.0 Technologien diesen Zielsetzungen entsprechen. Schwerpunkt der Förderung sind Vorhaben,
- die sich auf die Entwicklung innovativer Anwendungen und Dienste mit Pilotwirkung in der beruflichen Bildung konzentrieren,
- die Web 2.0 Technologien mit dem Ziel der verbesserten Unterstützung von Lern-, Lehr- und Qualifizierungsprozessen weiterentwickeln,
- die berufliche und soziale Gemeinschaften (Communities) mit spezifischem Potential für die berufliche Bildung untersuchen und deren Entstehung durch innovative Web 2.0 Anwendungen,
- die sich mit der Verbindung von Technik und Didaktik bzw. von Technik und sozialen Prozessen im Rahmen der beruflichen Bildung beschäftigen.
Antragsberechtigt sind für die Aus- und Weiterbildung zuständige Sozialpartner, Bildungsträger, Forschungsinstitute/Universitäten und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung richtet sich auch an Verbünde, Netzwerke und Konsortien.
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