Quorum erforderlich

Jahressteuergesetz 2013: Q-Pool-Petition zur Weiterbildung

Gießen, Oktober 2012 - Das Engagement der Weiterbildungsbranche gegen die faktische Verteuerung von Bildungsleistungen im Firmenkundengeschäft zeigt erste Erfolge: Die Petition gegen das geplante Jahressteuergesetz 2013, die der Q-Pool 100 e.V., die Offizielle Qualitätsvereinigung internationaler Wirtschaftstrainer und -berater, beim Deutschen Bundestag eingereicht hat, ist angenommen worden. Sie steht bis zum 16. November 2013 zur Mitunterzeichnung für alle Interessierten bereit.




Nun gilt es für alle Weiterbildungsanbieter, die Aktion, der sich bereits verschiedene Weiterbildungsvereinigungen wie die German Speakers Association (GSA) und der BDVT Berufsverband der Trainer, Berater und Coachs angeschlossen haben, zu unterstützen. "50.000 Unterschriften sind nötig, damit die Weiterbildner im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens angehört werden und wir die Sorgen der Branche, die guten Gründe gegen das zunächst geplante Gesetz und nicht zuletzt Alternativvorschläge vorbringen können. Wir fordern daher alle Trainer, Akademien, Coachs, Seminaranbieter und Bildungsverbände sowie deren Kunden und Zulieferer auf, Ihre Stimme zu erheben, den parlamentarischen Prozess zu befördern und die Petition zu unterzeichnen", so Dr. Dieter Hohl, Präsident des Q-Pools.

Einladung vor Petitionsausschuss erfordert Quorum von 50.000 Unterzeichnern


Mit seiner Petition hat der Q-Pool auf einen aktuellen Gesetzesentwurf reagiert, der gemäß einer EU-Richtlinie vorsah, ab Januar 2013 Bildungsdienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien. Für gewerbliche Weiterbildungsanbieter hätte dies existenzbedrohliche Auswirkungen, da für sie die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für alle Eingangsleistungen wie Reisekosten, die Miete für Seminarräume, Einkauf/Einsatz von freiberuflichen Trainern, Marketing, Druck- und Werbekosten, Lehrmittel-Produktion und Investitionen entfallen wäre.

Zwar hat der Gesetzgeber diese Variante der Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen inzwischen verworfen, doch muss die EU-Richtlinie in einer Form umgesetzt werden. "Es geht nun darum, dem Gesetzgeber Lösungsvorschlage zu unterbreiten, wie eine EU-rechtskonforme Neufassung des Umsatzsteuergesetzes zu gestalten ist. Auch liegen Informationen vor, dass die Finanzverwaltung versuchen will, die generelle Steuerfreiheit aller Bildungsleistungen auf dem Verwaltungswege durchzusetzen. Mit dem Quorum von 50.000 Unterzeichnern darf der Hauptpetent - in dem Fall der Q-Pool 100 - das gerechtfertigte Anliegen des gesamten Weiterbildungsmarktes und die guten Ideen der Weiterbildner vor dem Petitionsausschuss vorbringen", sagt Q-Pool-Präsident Dieter Hohl.


Die 1998 gegründete "Offizielle Qualitätsgemeinschaft internationaler Wirtschaftstrainer und
-berater e.V. Q-Pool 100" ist Netzwerk und Fachvereinigung erfahrener Trainer und Berater. Ihr gemeinsames Ziel: Durch höchste Standards bei Professionalität, Kompetenz und Seriosität größtmögliche Transparenz und damit mehr Entscheidungssicherheit im HR-Management zu gewährleisten. Der Name ist Programm: Q steht für Qualität. Die 100 bedeutet, dass nur 100 zur qualitativen Spitze gehörende Berater und Trainer Mitglied werden können. Die Aufnahme erfolgt nach klar festgelegten Qualitätskriterien.