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FernUSG

"Bürokratie abbauen – Zeitgemäße Weiterbildung fördern"

Berlin/Hamburg/Lich, September 2026 - Das dass Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße Weiterbildung entspricht, ist seit längerem Thema in der Branche. Die Diskussion über widersprüchliche Gerichtsurteile und ein Verbraucherschutzverständnis aus der Ära gedruckter Lehrbriefe führte im August 2026 zu einem Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Jugend und Familie, der eine vollständige Abschaffung des FernUSG vorsieht. Seitens des BDA sowie aus der Weiterbildungsbranche selbst ist vor allem Zustimmung zu vernehmen.

Das "Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG)" trat im Januar 1977 in Kraft, seither wurde es nicht nennenswert überarbeitet. Es sollte Fernunterrichtskunden durch eine Zulassungspflicht sowie durch spezielle Informations-, Widerrufs- und Kündigungsrechte vor unseriösen Fernunterrichtsangeboten und nachteiliger Vertragsgestaltung schützen. Und es sollte zugleich den Weg für eine größere Anerkennung und Verbreitung des Fernunterrichts ebnen.
"Das FernUSG wurde in einer Zeit erlassen, als das Internet und moderne digitale Lernformen noch nicht existierten. Heute bieten zahlreiche Bildungseinrichtungen Fernunterricht an, die weit über die klassischen 'Kursunterlagen per Post' hinausgehen. Die Regelungen des FernUSG sind daher nicht auf die heutigen Formen des digitalen Lernens angepasst und decken moderne Lernplattformen, eLearning-Angebote und interaktive Online-Kurse nicht adäquat ab.", heißt es im Referentenentwurf.
Desweiteren: "Das FernUSG ist veraltet, bürokratisch und ineffizient. Es passt nicht mehr zur digitalen Bildungsrealität und sorgt für Unsicherheit und Bürokratie, indem es moderne Lernformen unklar behandelt und sie im Anwendungsfall einem aufwändigen Zulassungsverfahren unterwirft. Die aktuellen Herausforderungen der digitalen Bildung und der globalen Vernetzung machen es erforderlich, das FernUSG mit einem angemessenen Übergangsregime außer Kraft zu setzen."

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Abteilung Bildung, hat in ihrer Stellungnahme dazu angemerkt: "Es ist richtig, das Gesetz mit einem angemessenen Übergangszeitraum außer Kraft zu setzen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Das gegenwärtige bürokratische Anzeige- und Zulassungsverfahren und die unklare Rechtsanwendung hindern Weiterbildungsanbieter daran, Formate zielgruppengerecht und zeitgemäß zu gestalten. Der Schutzzweck der Regelungen ist überholt. Der Verbraucherschutz ist mittlerweile umfassend im BGB geregelt. Der Referentenentwurf dient damit auch der Rechtsbereinigung."
Die TLA TeleLearn-Akademie und Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung (KWB) begrüßt die aus ihrer Sicht "äußerst gelungene Stellungnahme zur Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes" ebenfalls. Auch wenn sie im Detail - in Bezug auf die geplanten Änderungen im AFBG - dem Ansatz widerspricht, dass die digitale Vermittlung von Inhalten grundsätzlich günstiger sei, als der Unterricht im Klassenraum.
Sünne Eichler, Institutsleitung des Steinbeis-Institute for Digital Learning & Leadership, bringt die Branchenreaktionen auf den Punkt: "Die Abschaffung des FernUSG ist eine gute Botschaft und ein wichtiges Signal GEGEN Bürokratie! Es ist vor allem ein wichtiges Signal FÜR innovatives Lernsettings, besseres "Time to Market" von Bildungsangeboten und flexibles, nutzerzentriertes Lernen! Ich drücke die Daumen, dass das Gesetz in dieser Form auch verabschiedet wird und die Übergangszeit unbürokratisch und zügig geregelt wird. Viele Akteure haben sich auf unterschiedlichen Ebenen für die Abschaffung eingesetzt. Alle werden weiter dranbleiben, bis es auch wirklich geschehen ist."

Geplant ist derzeit eine Abschaffung des Gesetzes zum Juli 2027 mit einer Übergangsfrist bis Juli 2028.