Das FernUSG geht, die KI-Verordnung kommt
Bis Mitte 2027 gilt das FernUSG unverändert
Nach dem Referentenentwurf des Bundesbildungsministeriums vom August 2026 soll die Zulassungspflicht zum 1. Juli 2027 entfallen. Einen Kabinettsbeschluss gibt es noch nicht. Bis dahin gilt § 7: Wer einen zulassungspflichtigen Fernlehrgang ohne ZFU-Zulassung verkauft, schließt nichtige Verträge, und Teilnehmende können ihre Gebühren zurückverlangen.
Der Bundesgerichtshof legt den Begriff der Lernerfolgskontrolle weit aus. Es reicht schon, wenn Teilnehmende vertraglich Fragen zum Stoff stellen dürfen, und das Gesetz gilt auch zwischen Unternehmen. Ein Urteil speziell zur KI-Korrektur fehlt noch. Die Fachliteratur sieht eine KI, die Einsendungen individuell bewertet oder kommentiert, aber als Lernerfolgskontrolle. Automatisch ausgewertete Multiple-Choice-Tests zählen nach der Praxis der ZFU dagegen nicht.
Ab Dezember 2027 gilt die KI-Verordnung
Die KI-Verordnung führt Systeme, die Lernergebnisse bewerten, in Anhang III als Hochrisiko-KI. Die Pflichten greifen nach aktuellem Stand am 2. Dezember 2027, gut fünf Monate nach dem geplanten Ende der Zulassungspflicht. Verlangt werden unter anderem Risikomanagement, technische Dokumentation, Protokolle, Transparenz und menschliche Aufsicht. Diese Pflichten liegen zuerst beim Anbieter des KI-Systems, der Bildungsanbieter hat als Betreiber eigene.
Statt eines Lehrgangskonzepts für die ZFU braucht man dann Nachweise, wie die KI zu ihrer Bewertung kommt und wer sie kontrolliert.
Was Anbieter jetzt tun können
Wer KI-Korrektur in einem bezahlten Online-Kurs einsetzen will, sollte vor dem Stichtag prüfen lassen, ob das Angebot unter das FernUSG fällt. Verträge, die vor dem 1. Juli 2027 ohne nötige Zulassung geschlossen werden, bleiben nichtig.
Für die Zeit danach lohnt ein fester Maßstab. Arbeitet die KI mit Musterlösung und Punkteschema, lässt sich jede Bewertung auf ein Kriterium zurückführen. Das verbessert die Korrekturen und liefert das Material für die spätere Dokumentation.
Die KI kann eine Korrektur vorbereiten und eine Note vorschlagen. Freigeben sollte sie eine Dozentin oder ein Korrektor. So sieht die menschliche Aufsicht aus, die die Verordnung verlangt.
Wer ein fremdes KI-System einkauft, sollte vertraglich festhalten, wer welche Pflichten übernimmt, wo die Daten verarbeitet werden und ob der Anbieter sie zum Training nutzen darf.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.