Das Urheberrecht ist keineswegs nur ein Hindernis
Berlin, Juli 2014 - Mehr als 70.000 Seiten Unterrichtsmaterial verschiedener Fachverlage, die ursprünglich nur im Print zur Verfügung standen, bilden das Herzstück des Angebotes von meinUnterricht.de. Sämtlicher Content ist intelligent vertaggt und kann mit einer semantischen Suchtechnologie durchsucht werden. Eine große Herausforderung bei der Bereitstellung der Inhalte besteht in den Klippen des Urheberrechtes. Jakob Adolph, Head of Content & Legal Affairs des Berliner Startups k.lab educmedia, dem Anbieter von meinUnterricht.de, erklärt die Herangehensweise und wichtigsten Überlegungen.
Sie stellen auf Ihrer Plattform meinUnterricht.de tausende Seiten Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Wie stellen Sie sicher, dass es keine Copyright-Probleme gibt?
Jakob Adolph: Die Klärung der Rechte für unseren Content ist eine zentrale Herausforderung für uns. Neben den vertraglichen Regelungen mit unseren Partnerverlagen, kümmern wir uns auch darum, dass sämtliche Fremdrechte in den Materialien geklärt und eingeholt werden. Die Urheber des Materials sollen von ihrer Arbeit leben können und unsere Mitglieder, hauptsächlich Lehrerinnen und Lehrer aus dem deutschsprachigen Raum, sollen das Material in der Klasse sorgenfrei verwenden können und das heißt auch, im Klassensatz ausdrucken dürfen.
Wie können Sie das bei dieser großen Anzahl zur Verfügung gestellter Materialien umsetzen?
Jakob Adolph: Wir haben in den vergangenen beiden Jahren sehr intensiv effiziente und IT-gestützte Prozesse entwickelt. Die Anfragen an die Rechte-Inhaber stellen wir vor allem per E-Mail. Die weitere Bearbeitung, Dokumentation und Verwaltung erfolgt in unserem eigens dafür entwickelten Rechtemanagementsystem.
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen?
Jakob Adolph: Die für uns relevantesten urheberrechtlichen Normen sind §31, §39, §46 Abs. 1 und §52a und §52a des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Diese regeln die Einräumung von Nutzungsrechten, die Änderung sowie die Her- und Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Werken. Dies sind in unserem Falle die Unterrichtsmaterialien insgesamt aber natürlich auch sämtliche darin enthaltenen Texte und Bilder.
Muss das deutsche Urheberrecht, wie so oft gefordert, reformiert werden?
Jakob Adolph: Das Urheberrecht in seiner bestehenden Form ist keineswegs nur ein Hindernis, sondern gewährt den Urhebern qualitativ hochwertiger Materialien wichtigen Schutz, ohne dass eine digitale Verwendung ausgeschlossen wäre. Dennoch gibt es sowohl die Nutzer als auch die Urheber betreffenden und begünstigenden Reformbedarf. Dieser kann auch erfüllt werden. Eine Durchbrechung oder gar Abschaffung des Urheberrechtes ist nicht nötig und wäre der Herstellung unabhängiger und hochwertiger Bildungsmaterialien sicher nicht hilfreich.
Können Sie sämtliche Risiken ausschließen, die durch den Umgang Ihrer Kunden mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Materialien entstehen?
Jakob Adolph: Nein, das ist unmöglich. Wir setzen aber darauf, unsere Kunden über die Möglichkeiten und Grenzen des Urheberrechtes aufzuklären.
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