Das Hinweisgeberschutzgesetz steht vor der Tür
Mannheim, Oktober 2022 - Das Gesetzgebungsverfahren für das Hinweisgeberschutzgesetz – die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie – ist in vollem Gange. Nach aktuellem Stand wird es wohl Anfang 2023 in Kraft treten. Jurist Dr. Marcus Sonnenberg hält zu allen sich daraus ergebenden Fragen am Mittwoch, den 09. November 2022 von 10 bis 11 Uhr ein WEKA-Experten-Webinar ab.
Das neue Gesetz schützt Personen, die Verstöße und Straftaten wie Korruption oder Umweltverschmutzung melden, vor Repressalien. Darüber hinaus regelt es die Einrichtung interner Meldestellen. Alle Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern Deutschland müssen bis spätestens zum Jahresende über ein wirksames Hinweisgeberschutzsystem verfügen, sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Was es dabei zu beachten gilt, in welchen Punkten die nationale Gesetzgebung über die EU-Richtlinie hinausgeht und wie die internen Kanäle als Instrument zur Optimierung der Unternehmenskultur einsetzen können, erfahren die Teilnehmer:innen in einem einstündigen Webinar von Dr. Marcus Sonnenberg am 09. November 2022 um 10 Uhr.
Inhalt des kostenfreien Webinars:
- So sieht das Hinweisgeberschutzgesetz aus
- Wie Unternehmen die internen Meldestellen gestalten müssen
- Großer Anwendungsbereich: Diese Verstöße sind meldefähig
- Wie bei einer internen Meldung verfahren werden muss
- In diesen Fällen sind Hinweisgeber geschützt
- Warum die Schulung von Mitarbeitern so wichtig ist
Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist in Frankfurt am Main. Es berät überwiegend Finanzinstitute im Compliancebereich, insbesondere zu den Themen Finanzkriminalität, Daten- und Hinweisgeberschutz. Darüber hinaus ist Herr Dr. Sonnenberg Mitautor mehrerer Publikationen zum Geldwäscherecht, wie u.a. dem "Frankfurter Kommentar zum Geldwäschegesetz". Zusätzlich bildet er seit Jahren als Dozent und Prüfer im Rahmen eines Zertifizierungslehrgangs Geldwäschebeauftragte aus.
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