Content

Kooperation statt Konfrontation

Karlsruhe, Februar 2005 - Mit einem klaren Votum für einen konstruktiven eLearning-Dialog im Unternehmen ging die Sektion "eLearning und Betriebsvereinbarungen" auf der LEARNTEC 2005 zu Ende. Erstmalig hatten sich auf Initiative des gewerkschaftlichen "Forum Soziale Technikgestaltung" Vertreter von Geschäftsleitungen, Betriebsräten und Gewerkschaften zu diesem Experiment auf dem europäischen Bildungskongress getroffen.




Übereinstimmend plädierten die Redner für einen kooperativ auszuhandelnden Gestaltungskorridor der internetbasierten Weiterbildung. Dabei wiesen unterschiedliche Gründe wie etwa grundsätzliche rechtliche Erwägungen, der Wunsch nach Rechtssicherheit, operative Interessen von Unternehmen und Anforderungen der Betriebsräte in dieselbe Richtung. "Wer internetgestützte Weiterbildung im Firmenalltag verankern und zu einem erfolgreichen Konzept zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit reifen lassen will, muss sich für die rasche Einführung einer Betriebsvereinbarung zu eLearning einsetzen", fasste Welf Schröter, Leiter des "Forum Soziale Technikgestaltung", die knapp vierstündige Diskussion zusammen.

Gerade die Erfahrungen bei der Deutschen Telekom AG, die mit einer Konzernbetriebsvereinbarung zu eLearning eine Pionierrolle übernimmt, zeigen die Vorteile für beide Seiten der Vertragspartner. Eine Betriebsvereinbarung sichert einerseits Rechte von Beschäftigten, andererseits legt sie für die Geschäftsleitung überhaupt die Grundlage für produktivitätssteigerndes Handeln. Auch beim DaimlerChrysler-Konzern wird gerade an der Erreichung einer diesbezüglichen Betriebsvereinbarung gearbeitet, um Unternehmens- und Arbeitnehmerinteressen in Einklang zu bringen. DGB, IG Metall, ver.di und anwesende Betriebsräte unterstrichen auf der Veranstaltung ihre Bereitschaft zu kooperativen und konstruktiven Lösungen.

Gut gestaltetes eLearning führe zu einer Win-Win-Situation. Wer allerdings einseitig mit dem Kopf durch die Wand wolle, müsse sich sagen lassen, dass netzbasiertes Lernen im Betrieb mitbestimmungspflichtig ist. Für Geschäftsleitungen erbringen Betriebsvereinbarungen zu eLearning, dass sie rechtlich überhaupt erst einwandfrei handeln können. Ohne Betriebsvereinbarungen fehlt auch der Firmenseite allzu häufig die Rechtsgrundlage. Die Diskussionspartner wollen den Dialog auf der nächsten LEARNTEC fortsetzen und das Thema "eLearning und Betriebsvereinbarungen" zu einer so selbstverständlichen Rubrik machen wie Datensicherheit.