Die GEZ kassiert jetzt auch für den PC
Köln, Januar 2007 - Seit 1. Januar 2007 sind PCs, die mit dem Internet verbunden werden können, grundsätzlich gebührenpflichtig. Denn ein so genannter "internetfähiger PC" ist laut Rundfunkstaatsvertrag auch ohne besondere TV-Karte ein Empfangsgerät, oder genauer: ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Dank einer Übergangslösung wurde bisher auf eine Gebühr verzichtet. In der Silvesternacht endete diese Befreiung jedoch.
Jetzt ist sie da, die PC-Gebühr - auch wenn sie vorerst bescheiden ausfällt: sie orientiert sich am Satz, der auch für ein einzelnes Radio zu entrichten ist. Aktuell sind dies 5,52 Euro im Monat. Ursprünglich war geplant, auch für einen internetfähigen PC die volle Rundfunkgebühr von 17,03 Euro zu berechnen. Dies trifft dann zu, wenn der PC mit einer TV-Karte oder einem DVB-T-Empfänger ausgerüstet ist und damit als vollwertiger Rundfunkempfänger gilt.
Die neue Gebühr trifft - nach Angaben der GEZ - die meisten Privatpersonen nicht. Haushalte, die bereits mindestens ein Radio angemeldet haben, dürfen auch einen internetfähigen PC als "Zweitgerät" betreiben, ohne extra dafür zu bezahlen. Ernst wird es dagegen für kleinere Unternehmen und Selbstständige, die für ihren Betrieb bisher weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet hatten. Sie werden seit 1.1.2007 zur Kasse gebeten. Allerdings sind mit einem angemeldeten PC auch andere auf dem "Betriebsgelände" vorhandene Rechner abgegolten.
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