VIWIS Lernsystem für Immobiliardarlehensvermittler/-berater
München, Mai 2016 - Wieder ist eine neue EU-Richtlinie für Finanzdienstleister im deutschen Recht verankert: § 34i GewO richtet sich an Vermittler von Immobiliendarlehen. Nach den Paragraphen für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler ist dies der nächste Baustein, den die EU als Richtlinie für die Finanzdienstleistungsbranche vorgibt. "Im §34i bilden sich die Voraussetzungen ab, über die ein Vermittler/Berater verfügen muss, um seinen Beruf auszuüben," erklärt Joachim Lautenschlager, Geschäftsführer der VIWIS GmbH und Mitglied im Beirat des Bvdif (Bundesverband der Immobilienfinanzierer e.V.).
Seit April 2016 tickt die Uhr. "Ab jetzt müssen die Vermittler sich entsprechend qualifizieren", sagt Joachim Lautenschlager. Und das lohnt sich. Laut Bvdif gilt das Marktwachstum im Bereich der Immobilienfinanzierung auch in Zukunft als stabil bis wachsend. Joachim Lautenschlager ist überzeugt: "Dadurch verbessern sich die Marktchancen der qualifizierten Vermittler mit einer fundierten Ausbildung." Denn diesem Ziel hat sich die Finanzwirtschaft freiwillig verschrieben: Verbraucherschutz durch eine seriöse Beratung von fachlich fundiert ausgebildeten Vermittlern.
Um die Prüfung bei der IHK zu bestehen, steht mit dem "Fachwissen Immobiliardarlehensvermittlung/-beratung" ein ganzes Lernsystem bereit. Es gliedert sich in drei Teile: das Prüfungsvorbereitungstool, die Paukboxx und das Testsystem. Das System ist entsprechend der im Rahmenplan der DIHK festgelegten Lernziele aufgebaut und bereitet das notwendige Fachwissen zielgerichtet für die Prüfung auf. Das System wurde in Zusammenarbeit von VIWIS und dem BWB (Berufsbildungswerk der Bausparkassen) entwickelt. Dabei steht das BWB für die fachliche Kompetenz, VIWIS hat die Lerninhalte technisch umgesetzt und in dem Lernsystem aufbereitet.
Die VIWIS-Lernprogramme zum Versicherungsfachmann und für Finanzanlagenberater gehören bereits zu den führenden Tools bei der Prüfungsvorbereitung. "Wer das Fachwissen Immobilardarlehensvermittlung/-beratung durcharbeitet, muss vor der IHK-Prüfung keine Angst haben", meint Joachim Lautenschlager. "Und kann die Vorgaben des §34i erfüllen."
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