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Barrierefreie Weiterbildung: Neue gesetzliche Anforderungen
Friedrichsdorf/Graz, Februar 2025 – Die gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit werden weiter ausgeweitet. Während bislang vor allem öffentliche Institutionen zur Einhaltung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet waren, werden mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab dem 28. Juni 2025 auch privatwirtschaftliche Unternehmen in die Pflicht genommen. Insbesondere Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen müssen sicherstellen, dass ihre Inhalte barrierefrei gestaltet sind.
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