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§ 34i GewO – Die Uhr tickt

VIWIS Lernsystem für Immobiliardarlehensvermittler/-berater

München, Mai 2016 - Wieder ist eine neue EU-Richtlinie für Finanzdienstleister im deutschen Recht verankert: § 34i GewO richtet sich an Vermittler von Immobiliendarlehen. Nach den Paragraphen für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler ist dies der nächste Baustein, den die EU als Richtlinie für die Finanzdienstleistungsbranche vorgibt. "Im §34i bilden sich die Voraussetzungen ab, über die ein Vermittler/Berater verfügen muss, um seinen Beruf auszuüben," erklärt Joachim Lautenschlager, Geschäftsführer der VIWIS GmbH und Mitglied im Beirat des Bvdif (Bundesverband der Immobilienfinanzierer e.V.). 

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