Bis zu 80%

Weiterbildungsscheck Sachsen bietet Förderung

Dresden, März 2014 - Die Förderung der "betrieblichen und beruflichen Weiterbildung" ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Der Weiterbildungsscheck Sachsen bietet eine Förderung berufsbegleitender Weiterbildung von bis zu 80 Prozent.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Ein monatliche Bruttoeinkommen bis maximal 4.150,- € und
  2. Der Hauptwohnsitz der Beschäftigten ist in Sachsen.
  3. Die Weiterbildung kostet mindestens 650,– €.
  4. Die Weiterbildung ist individuell. Sie muss nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder der derzeitigen Aufgaben stehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Es gibt keine Obergrenze der Zuschusshöhe. 80 % der Kosten für eine Weiterbildung erhalten Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 2.500,– € im Hauptbeschäftigtenverhältnis. 50 % der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 2.500,– € bis zu 4.150,– € wenn sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen: über 50 Jahre alt sind, in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit arbeiten, einen ersten akademischen Abschluss (Mindestkosten 1.000,– €) anstreben.

Der Weg zum Weiterbildungsscheck Sachsen…

… ist ganz einfach. Der Antragssteller sucht sich einen passenden Lehrgang aus und holt sich dafür drei Angebote ein. Diese müssen den Anbieter, die Inhalte, Angaben zur Dauer und den Preis der Weiterbildung enthalten. Können keine drei vergleichbaren Angebote oder Preisinformationen eingeholt werden, so genügt im begründeten Einzelfall eine geringere Anzahl.

Der Antrag auf Förderung muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Sobald die Förderung bestätigt oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugesagt wurde, kann der Antragssteller sich verbindlich anmelden und an der Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung wird der Zahlungsnachweis bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht und der Förderbetrag wird erstattet.

Karriereplanung individuell

Auch für Fernlehrgänge kann eine Förderung durch den Weiterbildungsscheck Sachsen beantragt werden. Die Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) hält eine Vielzahl von förderfähigen Qualifizierungen bereit. Beispiele sind "Staatlich geprüfte/r Maschinenbautechniker/in", "Geprüfte/r Industriefachwirt/in IHK" oder "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in". Die Vorteile: Die Fortbildungen lassen sich orts- und zeitunabhängig in den beruflichen und privaten Alltag einbinden und können jederzeit begonnen werden.