Förderung von nachhaltigen Verbesserungen in der Lehre
Konstanz, Februar 2013 - Mit dem "Fonds für innovative Maßnahmen in Studium und Lehre" und den "Freiräumen für die Lehre" verbessern sich die Studienbedingungen an der Universität Konstanz weiter. Warum? Beide Förderprogramme unterstützen Projekte, die sich der Verbesserung von Qualität in Studium und Lehre widmen. Dies geschieht allerdings auf unterschiedliche Weise.
Der "Fonds für innovative Maßnahmen in Studium und Lehre" fördert Projekte, die didaktische und methodische Innovationen in der Lehre oder nachhaltige Verbesserungen der Studienbedingungen anstoßen. Parallel dazu werden zum zweiten Mal die "Freiräume für die Lehre" ausgeschrieben. Sie sind gedacht für Lehrende, die intensiv an der didaktischen Weiterentwicklung von Studiengängen, der Konzeption neuer Lehrangebote oder der Erprobung innovativer Lehrformate arbeiten und hierfür durch eine Vertretung in der Lehre unterstützt werden.
Der "Fonds für innovative Maßnahmen in Studium und Lehre" dient der Finanzierung von Initiativen, die neuartige Wege zur Verbesserung von Studium und Lehre an der Universität Konstanz gehen. Er richtet sich an alle Mitglieder der Universität. Mit Mitteln in Höhe von insgesamt 100.000 Euro werden Projekte gefördert, die Ziele verfolgen wie den Einsatz geeigneter Lehrmethoden, Medien oder Prüfungsformen zur Unterstützung studentischen Lernens.
Dazu gehören ebenfalls Projekte, die sich den Aufbau von Know-how und die Stärkung der Zusammenarbeit in der Lehre zur Aufgabe gemacht haben oder Strukturen entwickeln, die die Studienbedingungen nachhaltig verbessern. Als besonders förderungswürdig gelten dabei Vorhaben, die nachhaltige Strukturen schaffen und deren Erfolg über das Ende der Finanzierung hinauswirkt.
Die "Freiräume für die Lehre" werden im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts "b3 - beraten, begleiten, beteiligen" finanziert, mit dem die Universität im Rahmen des "Qualitätspaktes Lehre" erfolgreich war. Hier können sich Lehrende für einen Zeitraum von bis zu zwei Semestern in der Lehre vertreten lassen. Mit diesem gewonnenen Freiraum arbeiten sie direkt an der Weiterentwicklung der universitären Lehre.
Dies kann das gesamte Spektrum, von der Neu- und Umgestaltung einer einzelnen Lehrveranstaltung bis hin zur Neukonzeption eines ganzen Studienganges, umfassen. Angefangen bei der Integration etwa von eLearning-Komponenten über die Verbesserung des Überganges vom Bachelor-Studiengang zum Master-Studiengang unterschiedlicher Fachrichtungen bis hin zur Entwicklung von Lehrformaten zur Reduzierung von Studienabbruchquoten. Anträge auf "Freiräume für die Lehre" können allein oder gemeinschaftlich gestellt werden.
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