Teilzeitstudium

Studiengänge Pflegepädagogik & Pflegemanagement

Hildesheim, Oktober 2011 - Bei der Besetzung von Leitungspositionen im Bereich Pflege sind häufig BewerberInnen mit Hochschulstudium im Vorteil. Viele erfahrene LehrerInnen für Pflegeberufe sowie Pflegedienstleitungen haben ihre Aus- und Weiterbildung aber zu Zeiten absolviert, als ihr Fach noch gar nicht als Hochschulstudium existierte. Obwohl sie aufwändige Weiterbildungen vorweisen können, haben sie bei der Besetzung entsprechender Stellen jetzt oft das Nachsehen.




Für diese Gruppe von Pflegeexperten bietet die HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunst nun die Möglichkeit eines verkürzten Bachelor-Studiums, bei dem die Weiterbildungen anerkannt und angerechnet werden. Die akkreditierten und organisationsbezogenen Studiengänge Pflegepädagogik und Pflegemanagement starten zu diesem Wintersemester 2011/2012 am Standort Hildesheim in Kooperation mit der Werner-Schule vom DRK, der Bildungseinrichtung des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V.


Die Inhalte des Studiums sind gemeinsam mit Interessierten aus der Praxis entwickelt worden. Organisiert ist das Studium als Teilzeitstudium mit drei Studiensemestern, die jeweils in einem Zeitjahr absolviert werden, somit läuft es über drei Jahre. Dies geschieht in einer Kombination aus ca. neun Präsenzblöcken pro Jahr am Standort Hildesheim sowie mit eLearning-Anteilen.

Zu den Studienthemen gehören: Lehren und Lernen, Mediendidaktik (eLearning/ eTeaching), Neurodidaktik, Kommunikationskultur, Pflege- und Projektmanagement, Gesundheitsökonomie und Recht, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, wissenschaftsbasiertes Arbeiten, Palliative Care und Ethik sowie Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement ebenso wie evidenzbasierte Pflegeforschung.



Bewerbungsvoraussetzungen sind eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens dreijährige Ausbildung in einem Pflegeberuf, eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung zur LehrerIn für Pflegeberufe bzw. PflegedienstleiterIn mit mindestens 2.500 Lehrgangsstunden (Kompetenzen aus beruflichen Kontexten sowie aus anderen Weiterbildungen im pflegerischen Bereich werden anerkannt, wenn sie mit den genannten Weiterbildungen sowohl inhaltlich als auch im zeitlichen Umfang vergleichbar sind) sowie eine Hochschulzugangsberechtigung: (Fach-) Abitur oder eine mindestens dreijährige pflegerische Berufstätigkeit und eine Äquivalenzprüfung.