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Mythen und Fakten zum Datenschutz bei LMS

Berlin, August 2013 - Erst PRISM, Tempora und NSA-Abhörskandal, dann Diskussionen um die schulische Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook und anderen außereuropäischen Internetdiensten. Sie alle sollen die Anforderungen des deutschen Datenschutzgesetzes nicht erfüllen. Einige Bundesländer verbieten, andere erlauben die Nutzung solcher Dienste für schulische Zwecke - auf der gleichen gesetzlichen Grundlage. Das schafft Verunsicherung: Wie muss also zeitgemäßer Unterricht mit moderner Technologie gestaltet werden, um datenschutzkonform zu sein?

Die aus Norwegen stammende, in Deutschland sehr erfolgreiche Lernplattform itslearning setzt sich bereits seit ihrer Gründung intensiv mit schulischen Datenschutzfragen auseinander. "Wir betrachten eine sichere Online-Umgebung als unerlässliche Grundlage für Bildungseinrichtungen", sagt Deutschland-Geschäftsführer Christian Grune. "Und wir wissen genau, welche Fragen sich Schulen zum Datenschutz stellen müssen. Facebook, Twitter, Dropbox und Co bieten im schulischen Kontext nicht die Flexibilität und Sicherheit von Lernplattformen, die für Schule und Unterricht optimiert sind. Unkritische Elemente sozialer Netzwerke können auf Wunsch in itslearning problemlos und sicher eingebunden werden. Die Alternative: die Einrichtung eines rein schulinternen sozialen Netzwerks."

Bestätigt wurde die überdurchschnittliche Qualität der Lernplattform kürzlich durch die Auszeichnung mit der Comenius EduMedia-Medaille. Und auch der unabhängige Datenschutzbeauftragte Johannes Thilo-Körner, der die Montessori-Schule Lauf in Bayern bei der Einführung von itslearning beriet, ist nicht nur von den pädagogischen Tools begeistert: Als wichtige Merkmale der  Datenschutzkonformität nennt er, dass z.B. Datentrennung, verschlüsselte Rechenzentrums-Verbindungen sowie Daten-Eigentum des Kunden gewährleistet werden. Jede Schule kann selbst entscheiden, welche und wie viele Daten erhoben werden sollen. itslearning unterstütze außerdem kompetent bei der datenschutzkonformen Vertragsanpassung, so Thilo-Körner.

"Für uns hat die Sicherheit der Schulen und ihrer Daten oberste Priorität – und auch unsere Verantwortung als Auftragsdatenverarbeiter", sagt Grune. "Darum klären wir öffentlich über Mythen und Fakten im Datenschutz auf." Die meisten Informationen zum Thema Datenschutz bei der Nutzung von Lernplattformen sind unzureichend, findet er. Zu den bekanntesten Mythen gehört unter anderem die Aussage, Schulen dürften nur in Deutschland oder gar in der Schule stehende Server nutzen. Das ist nicht zutreffend, weiß Grune. Das Gesetz besagt, dass ausgeschlossen werden muss, dass ein externer Anbieter Daten über eine Schnittstelle an Dritte weitergibt. Das gilt außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes als nicht gesichert.

Wie es sich mit diesem und weiteren Datenschutz-Mythen zum Beispiel zur vermeintlich besseren Eignung von Open Source Produkten wie Moodle tatsächlich verhält, darüber klärt das umfangreiche und leicht verständliche "Themen-Dossier Datenschutz" auf. Mit Fakten und hilfreichen Tipps unterstützt ein kostenfreier "Leitfaden Datenschutz" inklusive Mustererklärungen beim Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten nach Vorgabe der Datenschutz- und Schulgesetze. "Der Leitfaden hilft, sich in das Thema einzuarbeiten und eventuell bestehende Vorbehalte abzubauen", empfiehlt der unabhängige Datenschutzbeauftragte Thilo-Körner im Interview zum Dossier. Zudem schildert er beispielhaft den Einführungsprozess von itslearning an der Montessori-Schule Lauf unter Datenschutzaspekten.