ELearning zum Mitarbeiterschutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Berlin, November 2022 - Anzügliche Sprüche, unerwünschte Berührungen, ungewollte Einladungen von Vorgesetzten – sexuelle Belästigung ist ein wichtiges Thema und kommt im Arbeitsumfeld häufiger vor als man denkt. Das eLearning "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" von lawpilots, eLearning-Anbieter für rechtlich-regulatorische Themen, sensibilisiert Mitarbeitende für übergriffige Verhaltensweisen und zeigt zugleich die negativen psychischen und physischen Konsequenzen von sexueller Belästigung für Betroffene auf.
Seit den Enthüllungen um Filmproduzent Harvey Weinstein vor fünf Jahren machten weltweit Millionen Frauen ihre Erfahrungen mit sexueller Belästigung publik – Hashtag #MeToo. Zwar ist die Öffentlichkeit mittlerweile für das Thema sensibilisiert, dennoch ist es besonders am Arbeitsplatz ein oft unterschätztes Thema. Denn häufig wird in Organisationen davon ausgegangen, dass dieses Problem bei ihnen nicht existiert beziehungsweise es wird verkannt, was alles unter sexuelle Belästigung fällt. Das ist aber ganz einfach: Unter dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt), umfasst sexuelle Belästigung aber alles – von Blicken, Gesten und Aussagen über das Senden und Zeigen unpassender Inhalte bis hin zu unerwünschten Berührungen.
Compliance: Sexuelle Belästigung muss erkannt, aufgearbeitet und entsprechend geahndet werden
"Hinter sexueller Belästigung steht oft ein Machtgefälle", stellt Philipp von Bülow, CEO von lawpilots fest. Er führt weiter aus: "Am Arbeitsplatz gibt es Hierarchien. Nicht nur zwischen der Geschäftsführung und den Mitarbeitenden, sondern auch in den Abteilungen oder unter Kolleg:innen. Bei sexueller Belästigung wird oft dieses Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt. Häufig ist das den Beteiligten gar nicht bewusst. Betroffenen fällt es so aber schwerer, sich gegen die Belästigung zu wehren, da sie berufliche Nachteile sowie (je nach Betriebsklima) Stigmatisierung und Ausgrenzung fürchten."
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung zu schützen. Dies gilt für Belästigung sowohl durch Mitarbeitende als auch durch Dritte (z. B. Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Lieferant:innen). Dazu gehören auch Vorsorgemaßnahmen, um Vorfälle zu verhindern. Zu den Pflichten jedes Unternehmens gehören hier insbesondere:
- Die Organisation muss darauf hinweisen, dass sexuelle Belästigung verboten ist sowie die Vorschriften des AGG und die Klagefristen schriftlich bekannt geben.
- Innerhalb der Organisation muss eine Beschwerdestelle existieren, über die auch informiert wird.
- Die Räumlichkeiten und die Kommunikation der Organisation (falls gestattet, auch die private) sind von entsprechenden Darstellungen freizuhalten.
- Die Organisation haftet für diejenigen, die in ihrem Namen handeln.
Nach einem Vorfall muss die Organisation arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen, die eine Wiederholungsgefahr ausschließen (z. B. Abmahnung, Versetzung, Kündigung).
ELearning zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Mit einem interaktiven eLearning, zum Beispiel "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" von lawpilots, sensibilisieren Unternehmen ihre Mitarbeitenden nachhaltig zu dem Thema. Praxisnahes Storytelling mit einem Mix aus Beispielen, Gamification, Erklärvideos und Infografiken macht die Inhalte leicht verständlich und das Gelernte prägt sich nachhaltig ins Gedächtnis ein. Dabei orientiert sich die Online-Schulung an unterschiedlichen Mitarbeitenden:
- Von Belästigung Betroffene, die sich wahrgenommen fühlen sollen und Anlaufstellen und Strategien genannt bekommen.
- Mitarbeitende, die bereits sensibilisiert sind und erfahren, wie sie das Verhalten bei Kolleg:innen und Vorgesetzten unterbinden und Betroffene unterstützen können.
- Mitarbeitende, die sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben, sollen für dessen Wichtigkeit sensibilisiert werden.
- Mitarbeitende, die potenziell belästigendes Verhalten an den Tag legen, sollen erkennen, wie schlimm dies für die Betroffenen ist.
Nach dem Prinzip "Expert:innen machen Expert:innen" wurde das eLearning gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Bredereck entwickelt.
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