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Forschung am Start

Bonn, September 2004 - Bildungsgutscheine sollen die Qualität öffentlich geförderter Weiterbildung erhöhen, die Transparenz des Marktes verbessern und die Wahlmöglichkeiten der TeilnehmerInnen vergrößern.




Seit Januar 2003 geben die Arbeitsagenturen Bildungsgutscheine aus. Mit dem Gutschein in der Hand kann sich der Arbeitslose auf dem Weg nach einem Anbieter machen, der die zwischen Bildungssuchenden und Arbeitsagentur verbindlich festgelegten Qualifikationsziele und -inhalte einlöst. Erklärtes Ziel ist dabei, den individuellen Bildungsbedürfnissen möglichst passgenau zu entsprechen.

Doch die InhaberInnen eines Bildungsgutscheins scheinen sich mit diesen neuen Möglichkeiten schwer zu tun: Nach einer internen Übersicht der Bundesagentur für Arbeit wurden mehr als 18 Prozent der bisher ausgegeben Gutscheine aufgrund von Fristablauf oder Stornierung nicht eingelöst.

Gleichzeitig ist festzustellen: In 2003 ist die Zahl der Eintritte in geförderte berufliche Weiterbildung beträchtlich zurückgegangen: Die Quote sank gegenüber 2002 um 25 Prozent, und in der ersten Jahreshälfte 2004 war ihre Anzahl um 23 Prozent geringer als im vergleichbaren Zeitabschnitt 2003.

Ob dieser Rückgang in ursächlichem Zusammenhang mit den Problemen der Einführung und Nutzung der Bildungsgutscheine steht, will nun ein Forschungsprojekt des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) herausfinden. Ziel des Projektes ist, die Rahmenbedingungen zu ermitteln, unter denen der Bildungsgutschein als Steuerungsinstrument in der öffentlich geförderten Weiterbildung von Nutzen sein kann.


Analysiert werden der Einführungsprozess der Bildungsgutscheine, die Handlungs- und Entscheidungsstrategien von Weiterbildungsträgern, Gutschein-InhaberInnen und Arbeitsagenturen sowie die intendierten wie nicht intendierten Auswirkungen dieses neuen Steuerungsinstrumentes auf die öffentlich geförderte Weiterbildung.